
Tourismusförderungsabgaben (TFA)
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Gemeinden mit einer hohen touristischen Wertschöpfung können eine Tourismusförderungsabgabe erheben.
Abgabepflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen hohen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Der Ertrag wird vor allem für die Marktbearbeitung verwendet.
Voraussetzung für die Erhebung der Tourismusförderungsabgabe ist das Gemeindereglement.
TFA Reglemente
Kurtaxen
Die Kurtaxe wird basierend auf den Reglementen der Gemeinden Saanen, Lauenen, Gsteig und Zweisimmen erhoben. Gstaad Saanenland Tourismus wurde für die Abwicklung von den genannten Gemeinden beauftragt.
Kurtaxenpflichtig sind natürlichen Personen, die ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in den Einwohnergemeinden der Ferienregion Gstaad übernachten.
Kurtaxen Reglemente
Kurtaxen Deklarationsformen
Dokumente für Hotels
Dokumente für B&B
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Bei Fragen wenden Sie sich an:
GSTAAD SAANENLAND TOURISMUS
Haus des Gastes
Promenade 41
3780 Gstaad/Switzerland
Tel.: +41 33 748 81 81
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www.gstaad.ch
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