Tourismusförderungsabgaben (TFA)

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Gemeinden mit einer hohen touristischen Wertschöpfung können eine Tourismusförderungsabgabe erheben.
Abgabepflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen hohen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Der Ertrag wird vor allem für die Marktbearbeitung verwendet.

Voraussetzung für die Erhebung der Tourismusförderungsabgabe ist das Gemeindereglement.

TFA Reglemente