14.04.2021

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Lockerungsmassnahmen ab dem 19.4.2021

Am 14. April 2021 hat der Bundesrat kommuniziert, dass ab dem Montag 19. April 2021 folgende Lockerungs-Schritte vollzogen werden:

  • Restaurants und Bars können Terrassen öffnen: Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
  • Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe können Innenbereiche öffnen: Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.
  • Veranstaltungen mit Publikum – draussen 100, drinnen 50 Personen: Veranstaltungen sind draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen wieder möglich. Gemeint sind etwa Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte oder Kinos, Theater oder Konzerte. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Führungen in Museen und Treffen von Vereinsmitgliedern sind bis 15 Personen zugelassen.
  • Sport- und Kulturaktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen erlaubt: Damit sind auch Wettkämpfe im Amateurbereich wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist (z. Bsp. Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird.