13.01.2021

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Massnahmen vom Bund vom 13.1.2021

Am Mittwoch Nachmittag, 13. Januar 2021 hat der Bundesrat folgendes beschlossen:

  • Alle Massnahmen, die am 18.12.2020 beschlossen wurden, werden bis Ende Februar 2021 verlängert.
  • Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen bereits seit dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben ohne Möglichkeit auf kantonale Sonder-Regelungen.
  • Ab dem Montag dem 18. Januar werden Einkaufsläden und Märkte geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.
  • An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt.
  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
  • Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.